Essen ist Faszination …
Essen ist Faszination …

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Haftung Lebensmittel

Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt sondern mitnimmt um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist. 

 

§2 Haftung des Veranstalters, sowie Stornierung und Fristen

Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen (zuletzt gemeldete Personenzahl, spätestens jedoch 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn). Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht. Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung wird der Endpreis berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 15,00 pro Person in Ansatz gebracht. Der Speisekonsum wird mit einem Durchschnittswert von € 35,00 (sofern nicht anderweitig vereinbart) in Abzug gebracht. Im Falle einer Stornierung von 21 Tagen vorher zu 100%, von 31 Tagen zu 75%, von 60 Tagen zu 50%, davor kostenfrei. 

 

Haftung 1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. 2. Die Gaststätte haftet nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Veranstalters. 3. Die Gaststätte haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen. 4. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung der Gaststätte für von ihr eingesetzten Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern. 5. Im Falle von einfach verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Gaststätte ausgeschlossen, es sein denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung der Gaststätte auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden. 6. Vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den zugewiesenen Räumen. 

 

§3 Rücktritt Schmids Gastro

Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten. 

 

§4 Servicezeiten

Bei einer Veranstaltung, länger als 24:00, berechnen wir Ihnen pro Servicekraft, eine Pauschale von 30€ pro Stunde. Veranstaltungen enden bei uns generell um 01:00 Uhr Nachts. 

 

§5 Raummiete

Werden bei uns Räumlichkeiten angemietet, erlauben wir uns von Montag bis einschließlich Donnerstag eine Raummiete in Höhe von 200€ zu berechnen, falls ein Umsatz in Höhe von 500€ nicht erreicht wird. Wird von Freitag bis Samstag ein Umsatz von 1000€ nicht erreicht, so erlauben wir uns eine Raummiete in Höhe von 500€ zu berechnen.

 

Stand 01.12.2021

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